LinuxTag-Lounge
In der LinuxTag-Lounge (Halle 7.2a) kommen Besucher, Aussteller, Speaker und Workshopteilnehmer zusammen, um über aktuelle Themen aus dem Bereich Open Source zu diskutieren oder aber um sich über Gehörtes und Erlebtes auf dem LinuxTag auszutauschen.
Interessante Präsentationen und Vorträge runden das Programm der Bloggerlounge ab. Mehr dazu gibt es im Folgenden.
LPI-Präsentationen
Neu: In der LinuxTag-Lounge (Halle 7.2a) wird sich das LPI unter dem Stichwort „LPI Classrooms“ vom 23. bis 25. Mai präsentieren. Dabei geht es von 11:00-11:30 Uhr in erster Linie um "Linux und Open Source von Anfang an".
Mehr Informationen zu den neuen Linux Essentials"Beta"-Prüfungen und den alljährlichen Zertifizierungen des LPI finden Sie hier.
Schauen Sie doch mal vorbei.
Recht im Cloud Computing & in sozialen Netzwerken
Zwei informative Vorträge zu rechtlichen Aspekten in der IT-Welt der Rechtsanwälte Fabian Laucken und Dr. Kay Wagner laden am 24. Mai im Rahmen des Ausstellers DAV-IT zum interessanten Verweilen in der Lounge ein.
Rechtliche Aspekte des Cloud Computing
Der Vortrag von Fabian Laucken von 14:00-14:30 Uhr gibt einen kurzen Überblick, welche Punkte aus juristischer Sicht bei der Ausgestaltung und Vereinbarung von Cloud Computing Services zu beachten sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Betrachtung der rechtlichen Beziehungen der Beteiligten, die vertragstypologische Einordnung der verschiedenen Leistungen und deren Auswirkung auf die Vertragsgestaltung, insbesondere durch AGB. Daneben wird auf die datenschutzrechtlichen Probleme eingegangen, die sich bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen namentlich im Zusammenhang mit der Virtualisierung von Serverfarmen stellen.
Rückenwind für social networking
Ab 14:30 Uhr spricht Herr Dr. Wagner über die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts im Bereich der sozialen Netzwerke.
Viele Anbieter sozialer Netzwerke verzweifeln bislang am deutschen Urheberrecht, das sich durch seine strenge Zweckübertragungslehre oft als Innovationshemmschuh bzw. Abmahnfalle erwiesen hat. Jetzt erhalten die Betreiber sozialer Netzwerke unerwartete Schützenhilfe aus Karlsruhe. Der BGH hat in einen Entscheidungen zur Google-Bildersuche auf erfreulich pragmatische Art die strengen urheberrechtlichen Bestimmungen umschifft, um den Dienst nicht verbieten zu müssen. Der Beitrag soll die daraus folgenden Gestaltungsmöglichkeiten sozialer Netzwerke unter besonderer Berücksichtigung von Shopping-Portalen wie svpply.com oder pinterest aufzeigen.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und engagiertes Mitdiskutieren.